Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Menschen, die zu Hause ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Gern beraten wir Sie dazu.

Was ist die Pflegeberatung?

Diese Beratung dient der Sicherung der Pflegequalität zu Hause. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um die individuelle Pflegesituation zu beurteilen und Sie persönlich zu beraten – kostenlos und unkompliziert.

 

Wann ist die Beratung verpflichtend?

Wenn Sie Pflegegeld erhalten (ohne Pflegedienst), ist die Beratung in folgenden Abständen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig möglich

Die Kosten werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Pflegeberatung in Rinteln & Gemeinde Bad Eilsen

Pflegeberatung im übrigen Schaumburg

Was passiert beim Beratungseinsatz?

Unsere Pflegeberater:innen:

  • überprüfen die aktuelle Pflegesituation,
  • geben wertvolle Tipps zur Erleichterung der Pflege,
  • zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf (z. B. Pflegehilfsmittel, Tagespflege, Verhinderungspflege),
  • helfen bei Fragen zur Pflegeversicherung und bei Anträgen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir kümmern uns um alles Weitere.