Katastrophenschutz im DRK

Unsere Adresse:

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Schaumburg e.V.
Am Stadtpark 4
31655 Stadthagen

Ihre Ansprechpartnerin: Angela Schröder

Telefonnummer: 0 57 21 / 97 57 - 24

Sie haben die Möglichkeit sich beim DRK zur Mitwirkung im Katastrophenschutz auf eine Mindestdauer von 6 Jahren zu verpflichten.

Ihr Grundwehrdienst ist damit abgegolten.

Wehrpflichtgesetz § 13 a

(1)... Der Bundesminister des Innern oder der nach § 15 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes zuständig Bundesminister und der Bundesminister der Verteidigung vereinbaren jeweils die Zahl, bis zu der eine solche Freistellung möglich ist, unter angemessener Berücksichtigung des unterschieden sowie die Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes vorgesehen werden.

(2) Haben Wehrpflichtige sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten.

Zivildienstgesetz § 14

(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung des 24. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivildienst oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Zivildienst herangezogen, solange sie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken.

(4) Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das gilt nicht für den Zivildienst im Verteidigungsfall.

Nähere Infos über die Voraussetzungen beim DRK - Kreisverband Schaumburg e. V. oder per Email.